Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth übergibt eine Urkunde Kaiser Maximilians I. an das Stadtarchiv
© Stadtarchiv Ulm
Neu
im Urkundenbestand des Stadtarchivs ist ein am 3. Juli 2026 von Stadtrat
Dr. Hans-Walter Roth übergebenes Schreiben Kaiser Maximilians I. aus dem
Jahr 1513. Das Dokument verdeutlicht, wie international und vernetzt die
Wirtschaft in Ulm im 16. Jahrhundert war und lässt einen politischen Skandal
des Jahres 1513 lebendig werden. Die Grundfragen und ‑prinzipien unterscheiden
sich dabei gar nicht so sehr von dem, was heute im Hinblick auf
Wirtschaftspolitik diskutiert wird: Wie können die Gewerbetreibenden vor Ort
vor der Konkurrenz in einer globalisierten Wirtschaftswelt mit im großen
Maßstab operierenden Firmen geschützt werden? Was ist ein angemessenes
Gleichgewicht zwischen Protektionismus und freiem Handel? Wie lässt sich durch
Wirtschaftspolitik Gerechtigkeit erreichen?
Ulm verfolgte damals, anders als etwa Augsburg, eine restriktive Politik gegenüber den neu aufkommenden großen Handelsgesellschaften. So war es etwa den Fuggern und den Welsern nicht erlaubt, Handelsniederlassungen in der Reichsstadt zu eröffnen und den Patriziern war es verboten, Handelsgeschäfte zu treiben. In der Führungsriege im Ulmer Rat stimmten aber nicht alle mit dieser Linie überein. Mehrere namhafte Patrizier, darunter ehemalige Bürgermeister, wollten es sich nicht nehmen lassen, an dem neuen Wirtschaftsmodell zu verdienen und beteiligten sich heimlich an einer Niederlassung der Fugger im nicht allzu fernen Stuttgart. Als dies herauskam, waren wirtschaftspolitische Fragen gerade zudem besonders virulent, weil Kriegsereignisse in Oberitalien in den Jahren 1512 und 1513 einen Konjunktureinbruch ausgelöst hatten, der die Ulmer unmittelbar traf. Der Vorgang rief in der Stadt große Empörung hervor und die Beteiligten mussten nach Augsburg flüchten, von wo aus sie in dem folgenden Konflikt versuchten, ihre Interessen durchzusetzen – unter anderem, indem sie sich beim Kaiser über die Ulmer beschwerten. Kaiser Maximilian I. wiederum saß zwischen allen Stühlen: Reichsstädte wie Ulm waren für ihn politisch wichtig, aber auch mit den Fuggern als Geldgebern im großen Stil konnte er es sich nicht verscherzen.
Genau das spiegelt sich in dem Schreiben des Kaisers an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm: Der Herrscher nimmt darin eine Entschuldigung der Stadt zur Kenntnis, erläutert dann fast entschuldigend die Gründe für eine zuvor ergangene Anordnung, macht einerseits klar, dass er die Befolgung der von ihm und seinen Kommissaren kommenden Anordnungen erwartet und versichert andererseits im selben Satz, keine unbegründeten Klagen gegen die Ulmer zuzulassen. Das Schreiben wurde von Maximilian I. persönlich unterzeichnet, was es als Autograph des Kaisers besonders wertvoll macht. Der Herrscher unterschrieb hier nicht mit seinem Namen, sondern mit seinem sogenannten „kleinen Handzeichen“. Die gekürzte Formel ist als „per regem per se“ (= durch den König selbst) aufzulösen.
Ulm verfolgte damals, anders als etwa Augsburg, eine restriktive Politik gegenüber den neu aufkommenden großen Handelsgesellschaften. So war es etwa den Fuggern und den Welsern nicht erlaubt, Handelsniederlassungen in der Reichsstadt zu eröffnen und den Patriziern war es verboten, Handelsgeschäfte zu treiben. In der Führungsriege im Ulmer Rat stimmten aber nicht alle mit dieser Linie überein. Mehrere namhafte Patrizier, darunter ehemalige Bürgermeister, wollten es sich nicht nehmen lassen, an dem neuen Wirtschaftsmodell zu verdienen und beteiligten sich heimlich an einer Niederlassung der Fugger im nicht allzu fernen Stuttgart. Als dies herauskam, waren wirtschaftspolitische Fragen gerade zudem besonders virulent, weil Kriegsereignisse in Oberitalien in den Jahren 1512 und 1513 einen Konjunktureinbruch ausgelöst hatten, der die Ulmer unmittelbar traf. Der Vorgang rief in der Stadt große Empörung hervor und die Beteiligten mussten nach Augsburg flüchten, von wo aus sie in dem folgenden Konflikt versuchten, ihre Interessen durchzusetzen – unter anderem, indem sie sich beim Kaiser über die Ulmer beschwerten. Kaiser Maximilian I. wiederum saß zwischen allen Stühlen: Reichsstädte wie Ulm waren für ihn politisch wichtig, aber auch mit den Fuggern als Geldgebern im großen Stil konnte er es sich nicht verscherzen.
Genau das spiegelt sich in dem Schreiben des Kaisers an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm: Der Herrscher nimmt darin eine Entschuldigung der Stadt zur Kenntnis, erläutert dann fast entschuldigend die Gründe für eine zuvor ergangene Anordnung, macht einerseits klar, dass er die Befolgung der von ihm und seinen Kommissaren kommenden Anordnungen erwartet und versichert andererseits im selben Satz, keine unbegründeten Klagen gegen die Ulmer zuzulassen. Das Schreiben wurde von Maximilian I. persönlich unterzeichnet, was es als Autograph des Kaisers besonders wertvoll macht. Der Herrscher unterschrieb hier nicht mit seinem Namen, sondern mit seinem sogenannten „kleinen Handzeichen“. Die gekürzte Formel ist als „per regem per se“ (= durch den König selbst) aufzulösen.