Einzelne Urkundenbeispiele
Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) hält 1181 Hof in Ulm

© Stadtarchiv Ulm
Urkunde von Friedrich Barbarossa von 1181 - unterer Teil mit Monogramm

© Stadtarchiv Ulm
Ablassbrief für die Ulmer Pfarrkirche von 1355
Eine stattliche Reihe von 18 Siegeln hängt an der Urkunde, die am 17. Oktober 1355 in Avignon, dem damaligen Papstsitz, von 17 darin genannten Bischöfen ausgestellt wurde. Ein zusätzlich mitsiegelnder Bischof von Cassano fehlt im Text. Die Bischöfe stammen mehrheitlich aus Spanien, Frankreich und Italien - ein deutscher war nicht dabei. Das Dokument ist ein Ablassbrief zugunsten der Pfarrkirche in Ulm. Die stand damals noch außerhalb der Stadtmauern im heutigen Alten Friedhof. Die Bischöfe gewährten den Ulmern einen 40-tägigen Ablass für jeden Besuch der Pfarrkirche an Sonntagen und zahlreichen anderen kirchlichen Festtagen, darunter an über 20 Heiligenfesten. Auch bei weiteren liturgischen Feiern in der Kirche konnte von den Gläubigen der Ablass gewonnen werden und ebenso, wenn sie beim Gang durch den Friedhof ihrer Toten gedachten. Auch galt der Ablass, wenn für den zuständigen Konstanzer Diözesanbischof gebetet wurde oder für den Ulmer Pfarrer Hermann Krafft. Nicht zuletzt erhielt den Ablass, wer die Pfarrkirche mit Zuwendungen förderte - sei es finanziell mit Stiftungen oder handwerklicher Unterstützung bei damaligen Baumaßnahmen. Ganz offensichtlich ging es den Bischöfen darum, die Bindung der Ulmer an ihre Pfarrkirche zu stärken. Denn durch das reiche Seelsorgeangebot in den bequem erreichbaren innerstädtischen Ordenskirchen war der Pfarrkirche vor der Stadt eine starke Konkurrenz erwachsen - eine Konkurrenz, die so stark war, dass sie sogar ein internationales Bischofsgremium zum Handeln bewog. Jeder der Bischöfe bestätigte die Urkunde mit seinem eigenen Siegel. Deren ovale Form ist typisch für geistliche Würdenträger.

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Großer Schwörbrief von 1397
Die Verfassung
der Reichsstadt ist hervorgegangen aus dem innerstädtischen Ringen um die Macht
zwischen Zünften und Patriziern und dokumentiert in den Schwörbriefen von 1345,
1397 und 1558. Darin werden grundgesetzartig u. a. die Wahl und Zusammensetzung
des Rates und damit die Machtverteilung festgehalten. Im Kleinen und Großen
Schwörbrief haben die Zünfte die Mehrheit, im Schwörbrief von 1558 die
Patrizier. Der Große Schwörbrief von 1397 ist ausgestellt von „burgermaister,
raute [Rat] und alle burger gemainlich, rich und arme, der stat ze Ulme"
und mit dem reichsstädtischen Siegel beglaubigt. Geschrieben wurde er in der
städtischen Kanzlei vermutlich von dem damaligen Stadtschreiber Heinrich
Neithardt. Geregelt wird die Zusammensetzung von Großem Rat (30 Zünftige - 10
Patrizier) und Kleinem Rat (17 -14), ohne weitere Aussagen über die Kompetenzen
der beiden Gremien festzulegen. Aktives Wahlrecht hatten nur die Vollbürger der
damals 17 städtischen Zünfte, nicht mehr die Patrizier. Sie wählten ihre
Vertreter im Kleinen Rat (17 Zunftmeister) und im Großen Rat (30
Zunftmitglieder). Die 47 Zunfträte wählten dann die Ratsherren des Patriziats
und den Bürgermeister, der aber in der ganzen Reichsstadtzeit dem Patriziat
entstammte.
In der Erinnerungskultur der Stadt ist bis heute der Schwur des
reichsstädtischen Bürgermeisters aus den Schwörbriefen von 1345 und 1397 bei
der Feier des alljährlichen Schwörmontags präsent: ,,Ain gemainer man ze sind
rychen und armen uff alliu gelichiu, gemainiu und redlichiu ding, ane alle
geverde [Vorbehalt]".

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Bestellung von Moritz Ensinger zum Baumeister am Münster, 1465
1377 verlegten
die Ulmer ihre alte, vor den Mauern der Stadt gelegene Pfarrkirche in die Mitte
der Stadt. Für den von Anfang an in großen Dimensionen geplanten neuen
Sakralbau holten sich die Ulmer ausgewiesene Spezialisten, die Baumeister -
hier auch als Kirchenmeister bezeichnet - in die Donaustadt. Sie hatten als
gelernte Steinmetze reiche Erfahrungen an verschiedenen Bauwerken erworben,
zeichneten die Planrisse für den Kirchenbau, organisierten den Bauablauf und
waren für die Leitung der Münsterbauhütte zuständig. Bis zur vorläufigen
Einstellung der Bauarbeiten am Ulmer Münster 1543 waren es zunächst
verschiedene Mitglieder der berühmten „Architekten"-Familien der Parler
und der Ensinger, die den Bau, begonnen am Chor über das Langhaus bis hin zum
Haupturm, prägten. Schließlich wirkten noch Matthäus Böblinger, sowie Burkhard
Engelberg und Bernhard Winkler, die überwiegend Sicherungsmaßnahmen und
Reparaturen durchführten, als Baumeister.
In den zwischen Baumeister und den Pfarrkirchenbaupfleger abgeschlossenen
Anstellungsverträgen werden die Rechte und Pflichten genau festgelegt. So wurde
Moritz Ensinger etwa 1465 für zehn Jahre „zu ainem kierchenmaister [ ... ]
bestellet und uffgenommen." Ensinger verspricht, ,,das ich dem münster und
wercke derselben pfarrkirchen [ ... ] mit miner kunst und maisterschafft
getreuwlich dienen, ußwarten und das versehen und ußrichten sol und will, nach
desselben buwes eeren, nutz und notturfft". Er sagt zu, seinen Wohnsitz in
Ulm zu nehmen, die Stadt nicht ohne Zustimmung der Pfarrkirchenbaupfleger zu
verlassen, keine anderen Aufträge anzunehmen oder eine Sondergenehmigung des Rates
einzuholen, und dass alle Zeichnungen vom Münster in den Besitz der Bauhütte
und der Stadt Ulm übergehen.