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Auseinandersetzung mit nationalsozialistischen Verbrechen

Entschuttungsaktion

© Stadtarchiv Ulm

Ehemalige NSDAP-Mitglieder und Funktionsträger bekamen als Strafarbeit die Mitwirkung bei der Entschuttung auferlegt. Die Sühnemaßnahmen wurden bald wieder eingestellt, da angesichts des Fachkräftemangels eine schnelle Wiedereinstellung der vom Dienst Suspendierten angestrebt wurde.

Die amerikanische Militärregierung wollte die Demokratie durch ein Programm der Umerziehung (reeducation) und Neuorientierung (reorientation) der Deutschen absichern. Durch Meldebögen und Spruchkammerverfahren sollte eine Entnazifizierung umgesetzt werden. Weniger als 10 % der bearbeiteten Meldebögen wurden als "vom Gesetz betroffen" beurteilt. Je nach politischer Belastung der Betroffen wurden diese in Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete eingestuft und zu Sühnemaßnahmen herangezogen.

1958 bildete den Anfang der offiziellen Erinnerung in Ulm an das nationalsozialistische Unrecht: Aus Anlass des 20. Jahrestags der Pogromnacht wurde in einer öffentlichen Veranstaltung am Ort der 1938 geschändeten und abgebrochenen Synagoge eine Gedenktafel enthüllt, die an die Verfolgung der jüdischen Ulmerinnen und Ulmer erinnert. 1958 gab OB Pfizer eine wissenschaftliche Dokumentation über die Verfolgung und Ermordung der Ulmer Juden in Auftrag - als erste Stadt in Baden-Württemberg. Im selben Jahr fand am Ulmer Schwurgericht der Einsatzgruppen-Prozess statt, der eine Zäsur im Umgang mit nationalsozialistischen Verbrechen darstellte und ein neues Selbstverständnis nach Jahren des Verschweigens und der Verdrängung kennzeichnete.