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Einzelne Urkundenbeispiele

Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) hält 1181 Hof in Ulm

Urkunde von Friedrich Barbarossa von 1181

© Stadtarchiv Ulm

Urkunde von Friedrich Barbarossa von 1181 - unterer Teil mit Monogramm

Die Urkundenüberlieferung beginnt mit dieser Herrscherurkunde Kaiser Friedrichs I., gen. Barbarossa (um 1122-1190), ausgestellt auf einem mehrtägigen Hoftag Anfang Mai 1181 in der königlichen Pfalz in Ulm. Die verkehrsgünstige Lage machte Ulm für die staufischen Könige attraktiv als Ausgangspunkt für ihre Italienzüge oder als Ort für die Abhaltung von Hoftagen, auf denen mit den Großen des Reiches die Regierungsgeschäfte erledigt wurden. So verwundert es nicht, dass Friedrich I. es auf 13 nachweisbare Aufenthalte in Ulm brachte. Wie viele andere Städte erfuhr auch Ulm durch die Stauferherrscher einen neuen Entwicklungsschub, und in der Regierungszeit Friedrichs I. (1152 -1190) dürfte der Stadtwerdungsprozess Ulms im Rechtssinne abgeschlossen worden sein. Am 12. Mai 1181 verfügte Friedrich I. die Umwandlung der Pfarrkirche zu Waldsee in ein Augustinerchorherrenstift und ließ dazu diese Urkunde in der königlichen Kanzlei ausstellen. Geschrieben ist sie in lateinischer Sprache auf Pergament mit der gebräuchlichen Urkundenschrift des 12. Jahrhunderts. Der Kaiser selbst konnte weder lesen noch schreiben. Vorstand der Kanzlei war der Mainzer Erzbischof und -kanzler Godefrid, der die Urkunde gegenzeichnete. Lediglich in der Signumszeile (,,Signum domini Friderici Romanorum imperatoris invictissimi") ist das Monogramm des Kaisers, das aus den Anfangsbuchstaben seines Namens und seines Titels besteht, mit seinem eigenhändigen Vollziehungsstrich, einem Kreuz im Mittelpunkt, zu erkennen. An der roten Seidenschnur hing ursprünglich das Majestätssiegel.

Ablassbrief für die Ulmer Pfarrkirche von 1355

© Stadtarchiv Ulm

Ablassbrief für die Ulmer Pfarrkirche von 1355

Eine stattliche Reihe von 18 Siegeln hängt an der Urkunde, die am 17. Oktober 1355 in Avignon, dem damaligen Papstsitz, von 17 darin genannten Bischöfen ausgestellt wurde. Ein zusätzlich mitsiegelnder Bischof von Cassano fehlt im Text. Die Bischöfe stammen mehrheitlich aus Spanien, Frankreich und Italien - ein deutscher war nicht dabei. Das Dokument ist ein Ablassbrief zugunsten der Pfarrkirche in Ulm. Die stand damals noch außerhalb der Stadtmauern im heutigen Alten Friedhof. Die Bischöfe gewährten den Ulmern einen 40-tägigen Ablass für jeden Besuch der Pfarrkirche an Sonntagen und zahlreichen anderen kirchlichen Festtagen, darunter an über 20 Heiligenfesten. Auch bei weiteren liturgischen Feiern in der Kirche konnte von den Gläubigen der Ablass gewonnen werden und ebenso, wenn sie beim Gang durch den Friedhof ihrer Toten gedachten. Auch galt der Ablass, wenn für den zuständigen Konstanzer Diözesanbischof gebetet wurde oder für den Ulmer Pfarrer Hermann Krafft. Nicht zuletzt erhielt den Ablass, wer die Pfarrkirche mit Zuwendungen förderte - sei es finanziell mit Stiftungen oder handwerklicher Unterstützung bei damaligen Baumaßnahmen. Ganz offensichtlich ging es den Bischöfen darum, die Bindung der Ulmer an ihre Pfarrkirche zu stärken. Denn durch das reiche Seelsorgeangebot in den bequem erreichbaren innerstädtischen Ordenskirchen war der Pfarrkirche vor der Stadt eine starke Konkurrenz erwachsen - eine Konkurrenz, die so stark war, dass sie sogar ein internationales Bischofsgremium zum Handeln bewog. Jeder der Bischöfe bestätigte die Urkunde mit seinem eigenen Siegel. Deren ovale Form ist typisch für geistliche Würdenträger.

Großer Schwörbrief von 1397

© Stadtarchiv Ulm

Großer Schwörbrief von 1397

Die Verfassung der Reichsstadt ist hervorgegangen aus dem innerstädtischen Ringen um die Macht zwischen Zünften und Patriziern und dokumentiert in den Schwörbriefen von 1345, 1397 und 1558. Darin werden grundgesetzartig u. a. die Wahl und Zusammensetzung des Rates und damit die Machtverteilung festgehalten. Im Kleinen und Großen Schwörbrief haben die Zünfte die Mehrheit, im Schwörbrief von 1558 die Patrizier. Der Große Schwörbrief von 1397 ist ausgestellt von „burgermaister, raute [Rat] und alle burger gemainlich, rich und arme, der stat ze Ulme" und mit dem reichsstädtischen Siegel beglaubigt. Geschrieben wurde er in der städtischen Kanzlei vermutlich von dem damaligen Stadtschreiber Heinrich Neithardt. Geregelt wird die Zusammensetzung von Großem Rat (30 Zünftige - 10 Patrizier) und Kleinem Rat (17 -14), ohne weitere Aussagen über die Kompetenzen der beiden Gremien festzulegen. Aktives Wahlrecht hatten nur die Vollbürger der damals 17 städtischen Zünfte, nicht mehr die Patrizier. Sie wählten ihre Vertreter im Kleinen Rat (17 Zunftmeister) und im Großen Rat (30 Zunftmitglieder). Die 47 Zunfträte wählten dann die Ratsherren des Patriziats und den Bürgermeister, der aber in der ganzen Reichsstadtzeit dem Patriziat entstammte.
In der Erinnerungskultur der Stadt ist bis heute der Schwur des reichsstädtischen Bürgermeisters aus den Schwörbriefen von 1345 und 1397 bei der Feier des alljährlichen Schwörmontags präsent: ,,Ain gemainer man ze sind rychen und armen uff alliu gelichiu, gemainiu und redlichiu ding, ane alle geverde [Vorbehalt]".

Moritz Ensinger - Ein Baumeister des Ulmer Münsters

© Stadtarchiv Ulm

Bestellung von Moritz Ensinger zum Baumeister am Münster, 1465

1377 verlegten die Ulmer ihre alte, vor den Mauern der Stadt gelegene Pfarrkirche in die Mitte der Stadt. Für den von Anfang an in großen Dimensionen geplanten neuen Sakralbau holten sich die Ulmer ausgewiesene Spezialisten, die Baumeister - hier auch als Kirchenmeister bezeichnet - in die Donaustadt. Sie hatten als gelernte Steinmetze reiche Erfahrungen an verschiedenen Bauwerken erworben, zeichneten die Planrisse für den Kirchenbau, organisierten den Bauablauf und waren für die Leitung der Münsterbauhütte zuständig. Bis zur vorläufigen Einstellung der Bauarbeiten am Ulmer Münster 1543 waren es zunächst verschiedene Mitglieder der berühmten „Architekten"-Familien der Parler und der Ensinger, die den Bau, begonnen am Chor über das Langhaus bis hin zum Haupturm, prägten. Schließlich wirkten noch Matthäus Böblinger, sowie Burkhard Engelberg und Bernhard Winkler, die überwiegend Sicherungsmaßnahmen und Reparaturen durchführten, als Baumeister.
In den zwischen Baumeister und den Pfarrkirchenbaupfleger abgeschlossenen Anstellungsverträgen werden die Rechte und Pflichten genau festgelegt. So wurde Moritz Ensinger etwa 1465 für zehn Jahre „zu ainem kierchenmaister [ ... ] bestellet und uffgenommen." Ensinger verspricht, ,,das ich dem münster und wercke derselben pfarrkirchen [ ... ] mit miner kunst und maisterschafft getreuwlich dienen, ußwarten und das versehen und ußrichten sol und will, nach desselben buwes eeren, nutz und notturfft". Er sagt zu, seinen Wohnsitz in Ulm zu nehmen, die Stadt nicht ohne Zustimmung der Pfarrkirchenbaupfleger zu verlassen, keine anderen Aufträge anzunehmen oder eine Sondergenehmigung des Rates einzuholen, und dass alle Zeichnungen vom Münster in den Besitz der Bauhütte und der Stadt Ulm übergehen.