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Festungsbau

Im März 1819 richtete der Deutsche Bund eine Militärkommission ein, die für den Bau von sogenannten Bundesfestungen Sorge tragen sollte. Sie sollten als zentraler Stützpunkt und Operationsbasis für die Verteidigung der Grenze gegen Frankreich am Oberrhein dienen. Die ersten Planungen für eine Bundesfestung Ulm erfolgten zwischen 1819 und 1823, wurden aber wegen der vorrangig betriebenen Festungsbauten in Mainz und Luxemburg zurückgestellt. Am 26. März 1841 genehmigte die Bundesversammlung in Frankfurt den Bau der Bundesfestungen Rastatt und Ulm. Bis 1859 waren die Arbeiten in Ulm im Wesentlichen abgeschlossen. Die Festung verfügte über einen mehr als 9 km langen, Ulm und Neu-Ulm zangenförmig umschließenden Festungsgürtel, vor dem die Außenforts lagen. Behinderungen für die Stadtentwicklung ergaben sich auch durch die Rayonbestimmungen (frz. = Umkreis), d.h. das Gelände im Vorfeld der Festung unterlag Baubeschränkungen; Häuser durften dort entweder überhaupt nicht oder nur unter strengen Auflagen nach vorheriger Genehmigung der Kommandantur errichtet werden.

Matthias Grotz (Stadtarchiv Ulm)