Die ersten Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen

© Stadtarchiv Ulm
Plakat zur OB-Wahl am 21. März 1948
Bei der nächsten Gemeinderatswahl am 7. Dezember 1947 erweiterte sich der Kreis der Wahlberechtigten: Zum einen wohnten bereits viele Flüchtlinge und Vertriebene seit einem Jahr in der Stadt, zum anderen konnte ein Teil der 1946 noch aus politischen Gründen nicht zugelassenen Personen an der Wahl teilnehmen: Frühere NSDAP-Mitglieder, die durch Urteil der Spruchkammer als Entlastete, Mitläufer oder Minderbelastete - letztere nur, wenn der Spruchkammerbescheid nichts Gegenteiliges aussagte - eingestuft worden waren, erhielten nun das Wahlrecht. Die eine Hälfte der Gemeinderäte wurde auf sechs Jahre, die andere Hälfte mit geringstem Stimmenanteil nur auf drei Jahre gewählt. Bei der folgenden Wahl am 28.01.1951 galt die bis 1971 gültige Regelung, dass jeweils nur die Hälfte der 36 Mandate im Zyklus von drei Jahren neu gewählt werden sollte.