Zonengliederung
Mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 ging die uneingeschränkte Regierungsgewalt auf die vier Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich über, die das Land in vier Zonen teilten. Die Besatzungsmächte USA und Frankreich hatten im Sommer 1945 bei der endgültigen Grenzziehung entschieden, Südwestdeutschland entlang des Verlaufs der Autobahn Karlsruhe - Stuttgart - Ulm zu trennen. Die Landkreise, durch die die Autobahn führte, sollten noch zur amerikanischen Zone gehörten, während alle südlich davon gelegenen Landkreise der französischen Zone zugeschlagen wurden. In der amerikanischen Zone wurden mit Wirkung vom 19.September 1945 die Gebiete Nordbaden und Nordwürttemberg zum Land Württemberg-Baden (Hauptstadt: Stuttgart) vereinigt. Aus Südbaden in der französischen Zone und Südwürttemberg mit dem früher preußischen Hohenzollern, ebenfalls in der französischen Zone, entstanden die beiden neuen Länder Baden (Hauptstadt: Freiburg) und Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt: Tübingen).
Am 1. Januar 1947 schlossen sich die britische und US-amerikanische Zone zur Bizone mit deutscher Mitwirkung zusammen. Die französische Zone ist dieser Bizone offiziell nie beigetreten, hat aber die wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen der Bizone mit Annahme der Londoner Empfehlungen vom Juni 1948 übernommen.
Ulm geriet durch die Grenzziehung in eine Randlage: Nur wenige Kilometer südlich von Ulm, zwischen Erbach und Laupheim, verlief die Zonengrenze. Die traditionellen Verbindungen zum oberschwäbischen Raum wurden damit gekappt. Grenzübertritte waren nur mit erheblichen Restriktionen (Ausstellung eines Passierscheins) überhaupt möglich. Der Passierscheinzwang wurde erst zum 21. August 1948 abgeschafft.
Nach einer Volksabstimmung am 6. Dezember 1951 wurden die drei Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern 1952 zum heutigen Land Baden-Württemberg zusammengeschlossen.
Matthias Grotz (Stadtarchiv Ulm)