Neuordnung des Kirchenwesens nach 1802
Der Übergang Ulms an Bayern im November 1802 brachte auch das Ende für die seit Jahrhunderten gewachsene Selbständigkeit der evangelischen Kirche Ulms. Während seit der Reformation 1530 der reichsstädtische Magistrat die Kirchenregierung ausübte, wurde die Ulmische Kirche nun Teil einer staatlich verwalteten Landeskirche. Schon in der bayerischen Zeit fanden... Weiter