Wir informieren und beraten über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen. Wir unterstützen das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsermittlungen und Betreuervorschläge. Die betroffenen Personen müssen volljährig sein und es muss eine psychische Erkrankung bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen, wodurch die Betroffenen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Unsere Angebote
Information, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
Beratung von betroffenen und beteiligten Personen nach dem Betreuungsgesetz
Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (keine Rechtsberatung)
Öffentliche Beglaubigung von Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir nutzen Cookies auf unserer Website.
Einige von ihnen sind technisch erforderlich, während andere uns helfen, diese Website für Sie zu verbessern.
Damit wir unsere Webseite z.B. anonym und datenschutzkonform analysieren können, nutzen wir zusätzlich zu den technisch erforderlichen Cookies, sogenannte Analyse-Cookies.
Für manche Angebote, z.B. das Abspielen von Videos auf der Startseite, binden wir Skripte eines Drittanbieters ein.
Ihre Zustimmung für diese Cookies ist jeweils freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können unsere Webseite auch ohne Zustimmung zu den Analyse- und/oder Drittanbieter-Cookies nutzen.
Weitere Informationen und Anpassungsmöglichkeiten zu von uns und Drittanbietern eingesetzten Cookie-Technologien sowie zum Widerruf Ihrer Zustimmung, finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt "Cookies".
Ihre Cookie Einstellungen
Auf unserer Webseite werden technisch erforderliche Cookies und, soweit Sie uns durch Aktivierung der jeweiligen Checkbox hierzu Ihre freiwillige Einwilligung erteilen, auch Cookies und Tracking-Technologien zu Analyse- und Marketingzwecken eingesetzt. Eine Einwilligung kann hier jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Deaktivieren Sie dazu einfach die entsprechende Checkbox und speichern Sie Ihre Änderung.