Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Errichtung und Betrieb von Anlagen, die besonders geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit/ die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder zu belästigen, immissionsschutzrechtlich genehmigt werden...
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Das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Kulturgütern vor Schadstoffausstößen bzw. Immissionen. Es unterscheidet zwischen Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen und Anlagen, die nicht genehmigungspflichtig sind. Um Anlagen im Sinne des Gesetzes handelt es sich unter anderem bei...
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