Die Lebensmittelüberwachung beruht
auf dem Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat das Ziel, den
Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung
hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen
und Futtermitteln zu schützen. Die Produkte müssen den gesetzlichen
Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung und Verkauf genügen, gesundheitlich
einwandfrei und richtig gekennzeichnet sein. Die Stadt Ulm ist als untere
Lebensmittelbehörde zuständig für die Überwachung der Betriebe durch
Betriebskontrollen und Probenahmen.
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