Für die Gebäude‐ und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Dafür erhalten die Auskunftspflichtigen Post vom Statistischen Landesamt.
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