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Digitalisierung von Personenstandsbüchern

In Folge der Reform des Personenstandsrechts 2009 gab das Standesamt Ulm Personenstandsbücher, deren Fortführungsfristen abgelaufen waren, an das Stadtarchiv Ulm ab. Geburtenbücher werden nach 110 Jahren, Heiratsbücher nach 80 Jahren und Sterbebücher nach 30 Jahren zu Archivgut und können nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes in den Kommunalarchiven eingesehen werden.
Aufgrund der großen Relevanz für die familiengeschichtliche Forschung sowie zur Schonung der Originale werden derzeit im Zeitraum von mehreren Jahren die an das Stadtarchiv abgegebenen Personenstandsbücher der Stadt sowie der eingemeindeten Ortschaften digitalisiert.

In Deutschland waren bis in das 19. Jahrhundert ausschließlich die Kirchen für die Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen zuständig. Nachdem bereits Frankreich in den besetzten linksrheinischen Gebieten Deutschlands die Zivilehe und eingeführt hatte, ging die Zuständigkeit für die Führung der Personenstandsbücher deutschlandweit und damit auch in Württemberg mit dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (Inkrafttreten am 1. Januar 1876) auf die kommunalen Standesämter über.

Familienregister Band 7 Blatt 217 von Hermann Einstein und Pauline geb. Koch, Eltern von Albert Einstein, geb. in Ulm am 14. März 1879

© Stadtarchiv Ulm

Familienregister Band 7 Blatt 217 von Hermann Einstein und Pauline geb. Koch, Eltern von Albert Einstein, geb. in Ulm am 14. März 1879

Familienregister sind eine württembergische Besonderheit zu den seit 1876 geführten Personenstandsbüchern. Während bei den anderen Standesamtsregistern (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) jeweils nur ein Ereignis wie Geburt, Heirat oder Todesfall dokumentiert wird, fassen die Familienregister verschiedenen Einträge zu einer Familie aus drei Generationen zusammen und bieten so einen Überblick über die verwandtschaftlichen Beziehungen. Meistens wurde ein Familienregister bei der Eheschließung eines Paares angelegt. Enthalten sind Geburtsdaten und Herkunft der Ehegatten, Angaben zu den Eltern sowie zu den gemeinsamen Kindern. Ehescheidungen, weitere Eheschließungen und selbst auch Angaben zu den Ehen der Kinder und deren Tod können im Familienregister aufgenommen sein. In vielen Fällen wurden auch rückwirkend Eintragungen vorgenommen, so dass auch Personen mit Geburtsdatum um 1800 zu finden sind. Außerdem sind Wegzüge in andere Orte vermerkt, so dass die Familienregister nicht nur reine Personenstandsbücher sind, sondern auch Elemente einer Meldekartei in sich vereinigen.
Für die Abgabe der Familienregister an die kommunalen Archive gilt die 80-Jahresfrist der Heiratsregister, d. h. 80 Jahre nach dem jüngsten Heiratseintrag in einem Band soll ein Familienregister an das zuständige Kommunalarchiv abgegeben werden. Von über 120 Familienregister-Bänden befinden sich inzwischen 44 im Stadtarchiv und sind bereits mit Hilfe eines Dienstleisters, des Marchivums digitalisiert. Da sie auch für Genealogen eine reiche Fundgrube sind, ist das Stadtarchiv derzeit dabei, die einzelnen Einträge in der Datenbank zu erfassen und online zur Verfügung zu stellen. Die ersten 18 Bände mit knapp 7800 Einträgen sind auf diese Weise bereits online recherchierbar (Online-Datenbank Findbuch.net). Für die Online-Stellung ergibt sich allerdings eine Beschränkung darin, dass auch die Persönlichkeitsrechte der mit eingetragenen Kinder berücksichtigt werden müssen.