Bewohnerparkausweis beantragen
Online-Services:
Anwohnerparkausweis beantragenDer Online-Antrag erfolgt über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg, service-bw. Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und eingereicht haben wird er von der zuständigen Stelle geprüft. Sollten Sie die Vorraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Aufforderung, den Antrag online zu bezahlen. Die Zahlung kann mit giropay, Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Nachdem Sie die Zahlung durchgeführt haben, wird der Bewohnerparkausweis ausgestellt und postalisch an Sie versandt.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
In manchen Wohngebieten ist das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz, jedoch werden durch dieses System Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie entweder online beantragen oder persönlich bei der Servicestelle Verkehr. Anträge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 6691+49 731 161 6691
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