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Demonstrationen, Bürgerinitiativen und Bürgerentscheide

Menschenkette Friedensdemonstration 1983

© Stadtarchiv Ulm

Menschenkette von Neu-Ulm bis Stuttgart bei der Friedensdemonstration am 22.10.1983, hier auf der Rampe zur Neutorbrücke.

Schon früh wurden politische Einflussmöglichkeiten außerhalb der Institutionen wahrgenommen, so in Form von Demonstrationen (z. B. Ulmer Schülerstreik 1953, Friedensbewegung seit 1956), Vereinen und Bürgerinitiativen ("Ulmer Bürger-Aktion Hallenbad" 1967).

Die Formen des Protests erweiterten sich in den 1970er Jahren durch Camps im öffentlichen Raum, Sitzblockaden und die Menschenkette der Friedensbewegung 1983.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bieten eine Möglichkeit der Einflussnahme. Durch sie können auch Beschlüsse des Gemeinderats und der Verwaltung revidiert werden. Wenn mindestens 7 % (früher 15 %) aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen, kann ein Bürgerentscheid eingeleitet werden. Mit einem Quorum von 20 % (früher 30 %) und der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist ein Bürgerentscheid verbindlich.

Drei wichtige Bürgerentscheide gab es in Ulm:

Am 20.9.1987 verfehlten die Gegner des Stadthauses bei einem Bürgerentscheid das erforderliche Quorum.

Am 16.12.1990 wurde die bereits beschlossene Untertunnelung der Neuen Straße verhindert.

Nachdem der Bürgerentscheid vom 11.7.1999 zum Ausbau des Straßenbahnnetzes das Quorum nicht erreichte, die Gegner aber mit 51 % die Mehrheit hatten, entschied der Gemeinderat am 29.9.1999 mit knapper Mehrheit, dem Ergebnis des Bürgerentscheids nicht zu folgen.

Neuere Formen sind in den zurückliegenden Jahren auf Basis sozialer Netzwerke wie Twitter, Facebook, Instagram oder Whatsapp entstanden.