Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorhanden.
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Als Halter gilt auch, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.
Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Dienst anmelden.
Steuermarke
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Ulm bleibt, ausgegeben. In der Regel erhalten Sie die Hundesteuermarke zusammen mit dem Hundesteuer-Bescheid.
Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ausgehändigt. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wieder gefundene Marke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.
Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
seit dem Sie einen Hund halten oder
seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind
Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Erforderliche Unterlagen
Gefährliche Hunde
Bei der Festsetzung der Hundesteuer spielt die Rasse, sowie auch die Größe eines Hundes im Stadtgebiet Ulm keine Rolle. Jeder Hund wird mit demselben Steuersatz besteuert.
Dies gilt auch für gefährliche Hunde bzw. sogenannte Kampfhunde. Informationen zur Haltung eines Kampfhundes, insbesondere zur Beantragung einer Erlaubnis, finden Sie hier.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hundesteuersätze bei der Stadt Ulm:
Ersthund: 108 Euro
Jeder weiterer Hund: 216 Euro
Zwingersteuer - bis zu 5 Hunden: 324 €
Zwingersteuer - bei 6 bis 10 Hunden: 648 €
Vertiefende Informationen
Allgemeine Informationen zur Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden finden Sie hier.
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