Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Rechtsbehelf
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Voraussetzungen
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Verfahrensablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Erforderliche Unterlagen
- Formular a) (Wohnungsgeberbescheinigung) muss ausgefüllt und unterschrieben sein, eine weitere Bearbeitung ist sonst nicht möglich.
- Formular b) muss ausgefüllt werden.
- Für JEDEN, auch für die antragsstellende Person: eingescannterPersonalausweis oder Reisepass (ggf. Ausweise weiterer Familienmitglieder)
- ggf. Aufenthaltstitel und Pass
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung online ist nur möglich, wenn sie einen HAUPTWOHNSITZ anmelden. Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes muss persönlich im Bürgeramt vorgenommen werden.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
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