Allgemeine Öffnungszeit
Mo 08:30-12:00 und 13:30-15:30 Uhr
Di 08:30-12:00 und 13:30-15:30 Uhr
Mi 08:30-12:00 und 13:30-15:30 Uhr
Do 08:30-12:00 und 13:30-15:30 Uhr
Fr 08:30-12:00 Uhr
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
Eigentumsumschreibungen
Grundschulden
Hypotheken
Grunddienstbarkeiten
Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
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