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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie im gewerblichen oder nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie in der Regel im Vorfeld an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang mit und den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Kreispolizeibehörde

  • in Stadtkreisen, Großen Kreisstädten und in Einzelfällen die Verwaltungsgemeinschaften: die Stadtverwaltung
  • ansonsten das Landratsamt

Benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den späteren Umgang als Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines im Rahmen einer Tätigkeit, die der Bergaufsicht unterliegt:

  • Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg